Sie überlegen vielleicht FERIENJOBBER oder FLÜCHTLINGE aus der Ukraine zu beschäftigen?
Bei den Ferienjobbern sollten Sie auf die geltenden Mindestlohnbestimmungen achten. Für die Anstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in einer Infobroschüre (https://steuerberater-polz.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschaeftigung-von-Fluechtlingen-aus-der-Ukraine.pdf) zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen hierzu haben sind wir gerne für Sie da!
