FÖRDERFÄHIG sind wohl nur folgende Ausgaben: Betrieblicher Sach-und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Zins- und Tilgungsraten für Kredite, Leasingraten, Aufwendungen für Steuerberatung sowie offene Warenrechnungen. NICHT FÖRDERFÄHIG sind Personalkosten und z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für eine private Krankenversicherung und/oder Altersvorsorge. Investitionen oder Reparaturen sind nur förderfähig, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dringend notwendig sind. ACHTEN Sie darauf, dass JEDES BUNDESLAND UNTERSCHIEDLICHE Förderbedingungen aufgestellt hat. Bewahren Sie unbedingt die Berechnung des Bedarfes zum Antragszeitpunkt auf!
