Beachten Sie die neuen Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten. Ab 1. Januar 2020 bekommen Mitarbeiter, die länger als acht Stunden unterwegs sind, 14 Euro statt 12 Euro.
Beschäftigte auf einer Dienstreise von 24 Stunden erhalten 4 Euro mehr als bisher.
Sollten Sie hierzu unseren Rat benötigen. Gerne!
