Beachten Sie die Meldepflicht zum 31.03.23 für die Künstlersozialabgabe 2022. Eventuell sind Sie als Unternehmen auch bei einmaligen Beauftragungen mit einem Budget von über EUR 450 abgabepflichtig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Künstlersozialkasse https://cutt.ly/u8WVtvJ.
