Bereiten Sie sich auf die Erstellung der Erklärungen zur Grundsteuer rechtzeitig vor.
Für Bayern gilt das Flächenmodell. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des bayrischen Landesamtes für Steuern https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/
Teile Sie uns bitte mit (https://steuerberater-polz.de/#kontakt) falls Sie unseren gesonderten Newsletter zur Grundsteuer erhalten möchten. Er gibt Ihnen wertvolle Tipps.
