Ab 01.01.2022 sind Arbeitgeber VERPFLICHTET, den 15% Zuschuss zu Altersvorsorgeverträgen AUCH für ALTVERTRÄGE umzusetzen.
UNSER TIPP: Prüfen Sie zum Jahreswechsel die Mitarbeiterabrechnungen bzw. weisen Die Ihre Arbeitgeber auf die notwendige Anpassung hin.
